Spartipp #8: Günstig mobil sein und reisen: nimm die Beine in die Hand!

Die Kurzfassung

Zu laufen kostet fast kein Geld. Alle anderen Fortbewegungs- und Transportmittel in der Regel aber schon. Sei dir dessen bewusst, achte auf dein knappes studentisches Budget und versuche auch im Rahmen deiner individuellen Mobilität und beim Reisen von so vielen Vergünstigungen und Angeboten zu profitieren. Die Zeiten, in denen es ausser dem Fahrrad, Auto, dem Bus, Zug oder Flugzeug keine Alternativen gab, sind definitiv vorbei!

Unser Tipp: Mit ZKB student fahren Jugendliche und Studierende freitags und samstags ab 19.00 Uhr gratis im ganzen ZVV-Netz. Löse das ZKB Nachtschwärmer-Ticket gratis in der eBanking Mobile App. Einfach herunterladen und nach einmaliger Registrierung vor jeder Fahrt mit einem Klick ein Ticket lösen.

Der wichtigste Tipp hinsichtlich der Reduktion deiner Mobilitätskosten lautet: auch deine Beine sind ein Transportmittel. Und das Beste daran: sie kosten nichts. Das gilt sowohl für zu Fuss zurückgelegte Strecken, als auch die Fahrt mit dem Fahrrad - das du, wie in Spartipp #7 festgehalten, auch gebraucht günstig erwerben kannst. Auch deine Gesundheit und Fitness wird dir diese Art der Fortbewegung danken.

Das heisst aber nicht, dass du jeden Morgen 17 Kilometer von deiner Vorort-WG zur Hochschule wandern sollst oder musst. Im Folgenden fassen wir ein paar Möglichkeiten für dich zusammen, wie du hinsichtlich deiner Mobilität Geld sparen kannst:

  • PubliBike: Zürich verfügt mit Züri Velo von PubliBike über einen Veloverleih mit rund 2'000 qualitativ hochwertigen Velos und E-Bikes an rund 150 Stationen. Das dichte Netz erstreckt sich von Wollishofen bis Seebach und von Altstetten bis ins Glatttal. Als Kundin oder Kunde der Zürcher Kantonalbank nutzt du die Netze von PubliBike in der ganzen Schweiz zu einem um 50 % ermässigten Preis.
  • Das GA der SBB ist für alle zwischen 16 und 25 Jahren für einen reduzierten Preis zu bekommen. Wenn du an einer Hochschule studierst, dann kriegst du es auch zwischen 25 und 30 Jahren noch vergünstigt. Auch kannst du dein GA in monatlichen Raten abzahlen.
  • Das «seven25» Abo der SBB ermöglicht es dir bis zu deinem 25. Geburtstag für 39.- pro Monat oder 390.- pro Jahr, zwischen 19.00 und 5.00 Uhr abends kostenlos das gesamte Streckennetz (in der 2. Klasse) zu nutzen.
  • Auch städtische Verkehrsbetriebe bieten teilweise vergünstigte Konditionen auf Abonnemente an. Wenn du also einfach nur auf einen Bus oder ein Tram zurückgreifen willst, um von deiner Wohnung in den Hörsaal zu gelangen, dann informiere dich und frag nach.
  • Falls du doch einmal auf ein Auto zurückgreifen möchtest, dann verfügt Mobility über diverse Partnerverträge mit fast allen Schweizer Hochschulen. Insbesondere bietet Mobility ein viermonatiges kostenloses Probe-Abo für Studierende an. An-schliessend kannst du von einer reduzierten Jahresgebühr von 70.- profitieren. Auch über sharoo.ch findest du günstige Möglichkeiten des Carsharings.
  • Ein Roller und selbst ein Motorrad sind in der Regel sehr, sehr viel günstiger als ein Auto - sowohl im Anschaffungspreis, als auch den Unterhaltskosten. Auch existieren mittlerweile gute und günstige Elektroroller und -motorräder, durch welche du in der aktuell durch vielfältige Subventionen gekennzeichneten Elektromobilitätsszene der Schweiz ebenfalls viel Kosten sparen kannst.

Wenn du gerne reist, dann wird es dich freuen zu erfahren, dass die beste Zeit zum Reisen definitiv deine Studienzeit ist. Du wirst nach deinem Abschluss vermutlich nie wieder so viel (Frei-)Zeit haben und so flexibel sein wie jetzt - von den Möglichkeiten eines Austausch- oder Auslandssemesters ganz zu schweigen.

Der Grund für diese Feststellung liegt darin, dass viele Reiseanbieter sich auf Studierende spezialisiert haben und/oder Studierenden das Reisen zu Sonderkonditionen anbieten. Aber auch darüber hinaus existieren gerade für Studierende enorm viele Möglichkeiten, um kostengünstig ins Ausland zu reisen. Die wichtigsten Tipps dazu haben wir dir im Folgenden zusammengefasst:

  • Eine Alternative zum Zug, dem Auto oder Flügen stellt das Reisen per Mitfahrgelegenheit oder Fernbus dar. Anbieter wie Eurobus oder Flixbus gewähren den Inhabern von Rabattkarten wie der ISIC, STUcard oder Legi.ch vergünstigte Konditionen. Zudem existieren diverse Facebook-Gruppen und Online-Plattformen, in und auf denen nach Mitfahrgelegenheiten innerhalb der Schweiz oder im grenznahen Ausland gesucht werden kann. Natürlich kannst, darfst und sollst du auch im Forum auf dem uniboard.ch nach Mitfahrgelegenheiten fragen ?. Und falls du ein eigenes Auto hast, dann solltest du auf längeren Fahrten stets versuchen, nach Mitfahrern zu suchen, die sich die Kosten deiner Fahrt mit dir teilen.
  • Eine der kostengünstigsten Möglichkeiten, um Auslandserfahrung zu sammeln, ist es, das Reisen mit Arbeit zu verbinden. Dabei kannst du einerseits auf sogenannte «Work & Travel» Angebote zurückgreifen, im Rahmen derer du an eine bestimmte Destination reist und dort durch Aushilfsjobs deine Reise finanzierst. Das können Farmarbeit, Touristentouren, humanitäre oder ökologische Freiwilligeneinsätze sein. Andererseits bietet es sich auch an, einen Auslandsaufenthalt mit einem Praktikum zu verbinden, um so wertvolle Arbeitserfahrung für deinen Lebenslauf und dich selbst zu sammeln.
  • Dein Vorteil als Student oder Studentin im Vergleich zu allen anderen Reisenden ist, dass du in der Regel sehr, sehr flexibel bist. Wenn du also nicht unbedingt an Tagen und in Zeiten verreisen musst, während denen alle anderen auch verreisen (Feiertage, Frühlings-, Sommer-, Herbst- und Winterferien), dann kannst du mitunter sehr viel Geld sparen. Sofern du beispielsweise hinsichtlich deines Reiseziels einigermassen flexibel bist, so kannst du bereits für ein paar wenige Franken Last-Minute-Flüge innerhalb Europas finden. Online-Flugsuchmaschinen ermöglichen es dir z.B: und teilweise, eine offene Flugsuche durchzuführen, das heisst du legst weder Reiseziel noch Zeitpunkt fest, wodurch dir die Suchergebnisse die absolut günstigsten Flüge anzeigt.
  • Wenn du einmal an deiner Wunschdestination angekommen bist, dann vergiss nicht, dass du auch im Ausland nach wie vor ein Studierender bist. Das heisst auch in Theatern, in Museen, an Touren, Veranstaltungen oder für Freizeitangebote im Ausland existieren Preisnachlässe für Studenten und Studentinnen. Wieder mal gilt: fragen kostet nichts und deine Legitimationskarte dabei zu haben kann nie schaden.
  • Für alle deine Reiseaktivitäten gilt: überprüfe die Konditionen deines Kreditkartenanbieters. Meistens fallen beim Nutzen von Debit- oder Kreditkarten im Ausland teilweise hohe Gebühren an. Zudem solltest du wissen, welche medizinischen Behandlungen und/oder Medikamente im Rahmen eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts durch deine Krankenkasse bezahlt werden und welche eben nicht. Dies gilt es auf jeden Fall vor dem Antritt eines Auslandsaufenthaltes zu prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Achtung: bei Aufenthalten in gewissen Ländern kann es sinnvoll sein, dass du bei deinem Krankenversicherer eine höhere Deckung der ausländischen Behandlungskosten versicherst. Generell bist du durch deine Grundversicherung immer im Ausland versichert. Deine Krankenversicherung zahlt aber maximal das Doppelte der Kosten der gleichen Behandlung in der Schweiz. In den USA oder Kanada sind die Gesundheitskosten z.B. hoch und eine Behandlung kann doppelt so viel kosten wie in der Schweiz, weshalb ab diesem Betrag deine Krankenkasse nicht mehr zahlt. Achte aber dabei darauf, ob du nicht bereits über deinen Kreditkartenanbieter, einen Reise-Schutzbrief oder Ähnliches im Fall von Auslandsaufenthalten oder Reisen versichert bist.

Exkurs: Flug Annullationen und Kostenrückerstattung

Was geschieht eigentlich, wenn dein Flug annulliert wird? Bleibst du auf diesen Kosten dann sitzen? Dies kann nämlich gerade für Studierende mit knappem Budget finanziell sehr schmerzlich sein.

Wir haben die Jungs und Gründer von cancelled.ch - übrigens Absolventen der Universität Zürich und aus der Höhle der Löwen bekannt - gebeten, die häufigsten und wichtigsten Fragen zu Flug Annullationen und Kostenrückerstattungen zu beantworten.

Flug annulliert oder verspätet? So holst du dir (d)eine Entschädigung
Du hast dich seit Monaten auf eine Reise gefreut. Gepackt, geplant und gespart. Doch am Flughafen erfährst du, dass dein Flug annulliert wurde. Nach dem Stress, dir ein Hotel rauszusuchen und einen neuen Flug zu organisieren, bleibt immer noch die Frage bestehen, ob du wegen diesen Unannehmlichkeiten An-spruch auf eine Entschädigung hast. Kennst du Deine Fluggastrechte?

Weshalb dir nach einer Flugverspätung oder -annullierung Geld zusteht
Gemäss dem EU-Fluggastrecht, das auch in der Schweiz gilt, ha-ben Passagiere nach Annullationen oder grösseren Verspätungen einen Anspruch auf eine Entschädigung - zusätzlich zu Rückerstattungen, Ersatzflügen Hotelübernachtungen oder Verpflegung. Wie hoch diese Pauschale ist, hängt von der Flugdistanz und der Verspätung ab. Der Höchstbetrag liegt bei 600EUR pro Passagier. Diese Regelung gelangt für jeden Flug zur Anwendung,

  • der in der EU/Schweiz gestartet wäre,
  • der in der EU/Schweiz gelandet und durch eine EU/CH-Airline durchgeführt worden wäre,
  • für den gilt, dass das Ereignis, das zur Annullierung/Verspätung führte, in der Macht der Airline gelegen hat.

Welche Rechte habe ich im Falle einer Flugannullierung?
Annulliert eine Airline einen Flug weniger als zwei Wochen vor Abflug ohne eine alternative Flugmöglichkeit anzubieten (Abflugzeit bis maximal zwei Stunden später), so steht Fluggästen eine Entschädigung zu:

  • 250EUR bei Flügen von 1'500 km oder weniger
  • 400EUR bei Flügen über 1'500 km innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen 1'500 und 3'500 km
  • 600EUR bei Flügen über 3'500 km ausserhalb der EU

Zudem haben Reisende bei einer Flug-Annullation Anrecht auf

  • kostenlose Getränke, Mahlzeiten, notfalls eine Hotelunterkunft (inklusive Transfer) und die Möglichkeit zur Telekommunikation.
  • die Wahlmöglichkeit zwischen der Erstattung des Ticketpreises und allenfalls einem kostenlosen Rückflug zum Ausgangsort oder einer anderen Beförderungsmöglichkeit zum Zielort.

Welche Rechte habe ich im Fall einer grösseren Flugverspätung?
Ab zwei Stunden Verspätung hast du Anrecht auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke, Telekommunikation und, falls erforderlich, eine Unterkunft. Ab fünf Stunden oder mehr Verspätung kannst du den Ticketpreis zurückfordern. Passagiere, die sich bereits auf einem Umsteigeflughafen befinden, dürfen einen kostenlosen Rückflug beanspruchen. Zusätzlich hast du grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung, wenn die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt und

  • die Verspätung bei Flügen ab einem Schweizer oder EU-Flughafen passiert,
  • die Verspätung bei Flügen ab einem anderen Flughafen eintritt, sofern sie mit einer Schweizer- oder EU-Airline in ein EU-Land oder in die Schweiz führen.
    Auch im Falle einer Flugverspätung kommen die gleichen oben erwähnten Entschädigungen zum Tragen wie in Bezug auf Annullationen.

Wie kann ich überprüfen, ob mein Flug anspruchsberechtigt ist?
Das Fluggastrechteportal cancelled.ch diesen ohne Kostenrisiko, schnell und unkompliziert durchsetzen lassen.