Sozialversicherungen: die Altersvorsorge in der Schweiz (AHV, IV, EO, BVG)

In der Schweiz werden Arbeitnehmer in der Regel mit 65 Jahren, Arbeitnehmerinnen mit 64 Jahren pensioniert. Damit Pensionistinnen und Pensionisten während ihrer Rente aber dennoch Geld zum (über)leben haben, existiert in der Schweiz ein solidarisches System der Altersvorsorge. Dieses System basiert auf dem oben erwähnten Drei-Säulen-Prinzip:

  1. Die sogenannte Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) bilden zusammen mit Ergänzungsleistungen (die zum Einsatz kommen, wenn Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können) die 1. Säule. Das Einzahlen in die staatliche AHV, IV und EO ist für alle in der Schweiz wohnhaften und erwerbstätigen Personen ab dem 18. Lebensjahr obligatorisch – 4.2% des Lohns durch den Arbeitnehmer plus 4.2% durch den Arbeitgeber, also insgesamt 8.4%. Für Studierende, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, beginnt die Beitragspflicht erst nach Vollendung des 20. Lebensjahres. Ausser Kindern müssen auch alle Nicht-Erwerbstätigen Beiträge in die AHV zahlen, konkret und mindestens 478 Franken im Jahr.
  2. Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse, kurz BVG) ist für erwerbstätige Personen in der Schweiz ebenfalls obligatorisch und stellt die 2. Säule dar. Auch hierbei zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den gleichen Betrag in die entsprechende Pensionskasse (nach dem UVG) ein, die vom Arbeitgeber bestimmt wird. Wenn du also den Job wechselst, wechselst du auch die Pensionskasse und nimmst deine bisher angesparte BVG-Altersvorsorge mit in die neue Kasse. Jeder Arbeitnehmer, der mehr als CHF 21'150.- pro Jahr verdient, zahlt ab seinem 18. Lebensjahr in die Pensionskasse ein, wobei bis zum Alter von 25 noch nicht fürs Alter gespart wird, lediglich Tod und Invalidität sind versichert. Die Beiträge an die Pensionskasse sind einkommensabhängig: Arbeitnehmer, die weniger als CHF 21'150.- jährlich verdienen, zahlen nicht in die Pensionskasse ein.
  3. Die 3. Säule besteht aus einer freiwilligen Selbstvorsorge. Dies kann im einfachsten Fall das Einzahlen von Geld auf ein Sparkonto sein, wobei Einzahlungen (bis zu einem bestimmten Betrag) auf ein spezifisches Konto der 3. Säule steuerlich begünstigt sind.
Altersvorsorge: Das 3-Säulen System
Vorsorge: Das 3-Säulen-Prinzip