Invalidität und Erwerbsunfähigkeit

Obligatorische Invalidenversicherung (IV) vs. private Erwerbsunfähigkeits- und Taggeldversicherungen

In der Schweiz bezieht sich die Invalidenversicherung (IV) auf eine obligatorische Sozialversicherung, die zur 1. Säule des schweizerischen drei-Säulen-Vorsorgemodells gehört. Wenn du durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung arbeitsunfähig geworden bist, soll die IV dir dabei helfen, wieder in die Arbeitswelt eingegliedert zu werden. Falls dies nicht mehr möglich ist, so soll die IV durch Rentenzahlungen dabei helfen, deine finanzielle Existenz zukünftig zu sichern.
Von einer Invalidität wird vor diesem Hintergrund dann gesprochen, wenn ein körperlicher, psychischer oder geistiger Gesundheitsschaden, hervorgerufen durch eine Krankheit, einen Unfall oder seit der Geburt, dazu führt, dass du dauerhaft oder längere Zeit nicht (oder nur noch teilweise) erwerbsfähig bist.

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist obligatorisch bei der IV versichert. Wenn du Leistungen der IV beanspruchen willst, dann musst du dich bei der IV-Stelle deines Wohnkantons anmelden. Eine Übersicht über die entsprechenden Anmeldeformulare findest du hier. Achtung: meldest du dich zu spät an, riskierst du, dass Leistungen gekürzt werden.

Wenn du aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles gar nicht mehr arbeiten kannst, wird dein Lohn nach einer gewissen Frist nicht mehr weiter gezahlt. Anstelle deines Lohnes treten dann Renten aus der Invalidenversicherung (IV), der Unfallversicherung deines Arbeitgebers (UVG), der Pensionskasse (BVG) deines Arbeitgebers und/oder der Taggeldversicherung deines Arbeitgebers:

  • Wirst du aufgrund eines Unfalls erwerbsunfähig, springt die obligatorische Unfallversicherung deines Arbeitgebers (UVG) ein. Unfallversicherungen von Arbeitgebern decken ein Taggeld von 80% deines letzten Lohnes, dein Anspruch darauf beginnt mit dem dritten Tag nach deinem Unfall und erlischt, wenn du wieder voll arbeitsfähig bist - oder Invalidenrente erhältst.
  • Wenn du aufgrund einer lange andauernden Krankheit erwerbsunfähig wirst, kommt die Taggeldversicherung deines Arbeitgebers zum Zug. Diese kann über höchstens zwei Jahre eine Lohnfortzahlung von 80% leisten – sofern dein Arbeitgeber eine Taggeldversicherung abgeschlossen hat. Bist du über deinen Arbeitgeber nicht taggeldversichert (weil dein Pensum z.B. zu gering ist), dann geniesst du nur einen Minimalschutz durch deinen Arbeitgeber selbst und gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR), wobei von Gerichten angewandte Skalen zur Berechnung von Taggeldern verwendet werden. Das heisst z.B. konkret:
    • Wenn du noch keine drei Monate bei einem Arbeitgeber angestellt warst und aufgrund einer Erkrankung dauerhaft krankgeschrieben bist, muss dein Arbeitgeber dir nach keiner der existierenden Skalen einen Lohn bezahlen.
    • Wenn du 3-12 Monate bei einem Arbeitgeber angestellt bist und aufgrund einer Erkrankung dauerhaft krankgeschrieben bist, muss dein Arbeitgeber dir nach allen existierenden Skalen nur maximal 3 Wochen lang einen Lohn zahlen.
    • Wenn du 5 Jahre lang beim gleichen Arbeitgeber angestellt warst, dann muss dieser dir nach der Berner Skale 9 Wochen lang, nach der Zürcher Skala 11 Woche lang und nach der Basler Skale 13 Wochen lang einen Lohn zahlen.
  • Wenn du aufgrund einer Krankheit ohne eigenes Verschulden langfristig verhindert bist, muss dein Arbeitgeber eine gewisse Sperrfrist einhalten, bevor er dir eine Kündigung aussprechen darf. Diese beträgt, je nach Dauer deiner Zugehörigkeit zu deinem Arbeitgeber, 30 bis 90 Tage.

In der Regel sind Renten aus einer Arbeitgeber-Unfallversicherung (UVG) hoch genug, so dass im Fall einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls kaum Einkommenslücken entstehen. Anders kann dies im Fall einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit sein: wenn du in der Pensionskasse (BVG) deines Arbeitgebers nur mit den Mindestleistungen versichert bist, ergeben die Renten aus IV und BVG für eine Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit zusammen nur ca. 60% deines bisherigen Lohnes. Auch ist festzuhalten, dass die IV mit langen Wartefristen verbunden ist, bevor du allfällige Renten erhalten würdest. So musst du z.B. mindestens ein Jahr arbeitsunfähig gewesen sein, wobei dann bis zur Auszahlung der IV-Rente mindestens weitere sechs Monate vergehen.

Gegen die sich daraus potentiell ergebenden Vorsorgelücken kannst du dich z.B. mit privaten Erwerbsunfähigkeits-, Taggeld- oder Risikoversicherungen schützen. Die sogenannte «Rente bei Erwerbsunfähigkeit» oder die «Einzel-Krankentaggeldversicherung» der Basler Versicherungen ergänzt so z.B. die Leistungen aus den entsprechenden Sozialversicherungen, die du im Fall einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit erhältst. Dies ermöglicht es dir, deinen bisherigen Lebensstandard zu halten, auch wenn du nicht mehr arbeiten kannst.