Arbeitslosenversicherung (ALV)

Ziel, Sinn und Zweck der Arbeitslosenversicherung (ALV)
ist es, ein angemessenes Ersatzeinkommen für Arbeitslose und eine rasche Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu erreichen. In der Schweiz ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) für das Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetz verantwortlich. Kantone, regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV), Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) und die Arbeitslosenkassen sind mit dessen Vollzug beauftragt.

Wenn du in der Schweiz arbeitslos wirst, das heisst wenn dein Arbeitgeber dir kündigt, dann erhältst du als Ersatz für deinen Erwerbsausfall 70% oder 80 % deines vorherigen Verdienstes, begrenzt auf den höchsten versicherbaren Verdienst von aktuell CHF 148‘200.- pro Jahr. Die Anzahl der beziehbaren Taggelder hängt dabei von deinem Alter, deinen eventuellen Unterhaltspflichten und der Beitragszeit ab. Entschädigungen werden dir direkt von der jeweils zuständigen Arbeitslosenkasse ausbezahlt.

Übrigens: Stell im Fall einer Kündigung sicher, dass die in deinem Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wurde. Falls kein schriftlicher Arbeitsvertrag und kein Gesamtarbeitsvertrag existiert, so sind Kündigungsfristen durch das Schweizerische
Obligationenrecht (OR) geregelt:

  • 7 Tage während der Probezeit
  • 1 Monate im ersten Dienstjahr
  • 2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr
  • 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr

Ein Kündigungsschutz besteht zudem für die Zeit des Militärdienstes, des Zivildienstes oder des Zivilschutzes, bei Krankheit, Unfall und bei Schwangerschaft. Achtung: Kündigst du deine Arbeitsstelle selbst, so hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.