Versicherungen

Egal ob du ab jetzt in einer WG, in einem Studentenwohnheim oder in deiner ersten eigenen Wohnung lebst – du solltest dich auch mit Versicherungen auseinandersetzen. Auf den folgenden Seiten zeigen wir dir dabei die wichtigsten Versicherungen für deine neue Wohn- und Lebenssituation auf.

(Sehr viel) mehr rund um Versicherungen für Studierende haben wir und die Basler Versicherungen auf uniboard.ch/versicherungen für dich zusammengetragen.

Zunächst gilt es einmal, die für Studierende obligatorischen Versicherungen festzuhalten. Das heisst die folgenden Versicherungen musst du haben, abschliessen und bezahlen, völlig unabhängig davon, wie deine individuelle Lebenssituation aussieht:

  • Krankenkassen-Grundversicherung
  • Beiträge in die AHV, IV und EO
  • Unfallversicherung

Krankenkassen-Grundversicherung

Wichtig für Studierende, die z.B. ein Auslands- bzw. Austauschsemester belegen oder auf Reisen im Ausland sind, ist zu wissen, welche medizinischen Behandlungen und/oder Medikamente im Rahmen eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts durch ihre Krankenkasse bezahlt werden und welche eben nicht. Dies gilt es vor dem Antritt eines Auslandsaufenthaltes zu prüfen.


AHV, IV und EO

Immer wieder zu Verwirrung führt die Beitragspflicht zur AHV, IV und EO für Studierende, die keiner Arbeit nachgehen. Auch Studierende (mit einem Wohnsitz in der Schweiz) müssen ab dem 21. Lebensjahr Beiträge an die AHV, IV und EO zahlen, und zwar den Mindestbeitrag von CHF 478.- pro Jahr. Die entsprechenden Beiträge werden an die jeweilige Ausgleichskasse am Sitz deiner Hochschule (oder direkt an deine Hochschule) entrichtet.

Ab dem 26. Altersjahr müssen nicht-erwerbstätige Studierende dann wiederum die entsprechenden AHV, IV und EO Beiträge auf Basis ihrer sozialen Verhältnisse und nicht mehr (nur) den Mindestbeitrag bezahlen. Wenn du neben deinem Studium noch arbeitest und damit erwerbstätig bist, musst du ab dem 18. Lebensjahr bereits Beiträge zahlen. Das heisst dann wiederum auch: wenn du in einem bestimmten Jahr durch dein Erwerbseinkommen bereits Beiträge erzielt hast, die weniger als CHF 478.- pro Jahr betragen, dann musst du nur noch die Differenz zum Mindestbeitrag bezahlen.

Die einzigen Ausnahmen einer AHV, IV und EO Beitragspflicht sind, wenn

  • du durch eine Bescheinigung deines Arbeitgebers (oder der Ausgleichskasse) nachweisen kannst, dass du durch dein Erwerbseinkommen (oder deine Erwerbsausfallentschädigungen) in einem bestimmten Jahr bereits Beiträge von mindestens CHF 478.- bezahlt hast.
  • du nur für ein Studium in der Schweiz bist und über keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz verfügst.
  • deine Ehefrau oder dein Ehemann bereits in der AHV, IV und EO versichert ist, im Sinne der AHV erwerbstätig ist und dabei mindestens CHF 956.- (also den doppelten Mindestbeitrag) bezahlt hat.

Es ist zwar grundsätzlich und technisch möglich, durch das System zu «rutschen» und einfach keine Beiträge an die AHV, IV und EO zu bezahlen, wir raten dir aber dringendst davon ab. Denn jedes fehlende Beitragsjahr kann zu einer erheblichen Kürzung deiner späteren Rente führen, was besonders im Invaliditätsfall schwerwiegende Folgen haben könnte oder du wirst zur entsprechenden Nachzahlung aufgefordert!


Unfallversicherung

Bezüglich der obligatorischen Unfallversicherung gilt: wenn du mehr als acht Stunden pro Woche bei dem gleichen Arbeitgeber arbeitest, bist du automatisch über diesen bei Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen nach dem UVG versichert - das heisst also auch in deiner Freizeit. Wenn du weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber oder gar nicht arbeitest, dann musst du dich privat über deine Krankenkasse oder einen anderen Versicherer für Unfälle in der Freizeit versichern.

Das heisst konkret: Arbeitest du 16 Stunden (d.h. zwei Tage pro Woche, also in einer 40% Anstellung) und du brichst dir z.B. beim Sport ein Bein, dann bist du über deinen Arbeitgeber versichert und die entsprechende Unfallversicherung übernimmt so ziemlich alle Kosten deiner Behandlung und Heilung sowie den Ausfall deines Lohnes. Arbeitest du hingegen nur vier Stunden pro Woche als Aushilfe in einem Büro und dir geschieht das Gleiche, dann kann es sein, dass du einen erheblichen Teil der Behandlungs- bzw. Heilungskosten (über deine gewählte Franchise und den Selbstbehalt) selbst tragen musst und dir dein entgangener Lohn nicht vergütet wird.

Wichtig ist zu wissen, dass zwischen der obligatorischen Unfallversicherung über deinen Arbeitgeber (nach UVG) und der privaten Unfallversicherung über deine Krankenkasse (nach KVG) bedeutende Unterschiede hinsichtlich der versicherten Leistungen und Deckungen bestehen - über die du dich rechtzeitig informieren und für dich entscheiden solltest, ob du dich durch entsprechende Zusatzversicherungen für den Fall der Fälle besser schützen möchtest.

Solltest du übrigens «vergessen» (z.B. nach einer Kündigung), die Unfallversicherung bei deiner Krankenkasse abzuschliessen, dann tritt diese irgendwann «automatisch» in Kraft und du musst die entsprechende Prämienanpassung nachzahlen.

Was wir dir auf alle Fälle empfehlen möchten, ist eine Privathaftpflichtversicherung - in Kombination mit einer Hausratsversicherung, falls du von zu Hause ausziehst, wie beispielsweise die «younGo Haushaltsversicherung» der Basler Versicherungen, die du bereits für CHF 120.- pro Jahr, also umgerechnet CHF 10.- pro Monat erhältst. Wieso? Weil du grundsätzlich und mit deinem ganzen Vermögen für Schäden haftest, die du jemandem zufügst - das heisst wenn du z.B. als notorischer Morgenmuffel den Laptop deines Mitbewohners mit Kaffee tränkst, wenn du aus Wut über eine unfaire Prüfungsaufgabe den Tisch deines Sitzes im Hörsaal abreisst oder wenn du beim «Parkour» das teure Bronzegeländer des Stadtverwaltungsgebäudes abreisst, dieses dann auf einer anderen Person landet, die davon bleibende Schäden davonträgt...

In solchen Fällen bist du verpflichtet, für die entstandenen Schäden aufzukommen - auch dann, wenn Personen, Tiere oder Sachen, für die du verantwortlich bist, einen Schaden verursachen. Wenn also dein Fahrrad, währenddem du in der Vorlesung sitzt, auf das Auto deines Profs knallt und dieses zerkratzt, kommt deine Haftpflichtversicherung zum Zuge. Auch wenn du z.B. öfter mal das Auto oder den Roller deines WG-Mitbewohners fährst, dann könnte es sinnvoll sein, dich gegen potenziell verursachte Schäden an fremden Fahrzeugen zu versichern.

Übrigens: falls du mit anderen Studierenden eine WG gründest, dann achte beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung und / oder Haushaltsversicherung darauf, dass alle eventuelle Schäden, die ihr euch bzw. euren Besitztümern gegenseitig zufügt, auch entsprechend versichert sind. Wenn ihr als WG beispielsweise nur über eine gemeinsame Haftpflicht- bzw. Haushaltsversicherung versichert seid, du einen jungen Hund mit in die WG bringst und dieser dann das nagelneue iPhone deines Mitbewohners zerbeisst, dann kann es sein, dass eure gemeinsame Versicherung diesen Schaden nicht übernimmt, da er im gleichen Haushalt stattfand. Wenn ihr jedoch über separate Haftplicht- bzw. Haushaltsversicherungen verfügt, obwohl ihr im gleichen Haushalt wohnt, dann könntest du diesen Schaden einreichen.

Wenn du in deiner Wohnung bzw. ihr in eurer WG zu faul seid, um selbst zu putzen und dies stattdessen einer «Putzfrau» überlasst (die nicht über ein entsprechendes Unternehmen angestellt und damit versichert ist, sondern dies privat macht), dann müsst ihr diese unfallversichern, z.B. bei den Basler Versicherungen, wo dies für CHF 100.- pro Jahr möglich ist.

«younGo Haushaltsversicherung» der Basler Versicherungen für alle unter 30

Die «younGo Haushaltsversicherung» beinhaltet sowohl eine Hausratversicherung, als auch eine Privathaftpflichtversicherung für Studierende und generell für alle Personen unter 30 Jahren. Die «younGo Haushaltversicherung» schützt dabei alle mit dir im selben Haushalt lebenden Personen (Familienversicherung) - unabhängig vom Alter deiner Mitbewohner. Den budgetfreundlichen 1-Jahresvertrag für diese Versicherungslösung gibt es für CHF 10.- im Monat, wobei die Prämie jährlich zahlbar ist. Der Wert deines Hausrats darf dabei nicht höher als CHF 50'000.- sein, sonst besteht eine Unterversicherung.

Konkret beinhaltet diese Versicherung:

Hausratsversicherung:

  • Feuer-, Elementar- und Wasserschäden, Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl bis CHF 50'000. Inkl. Auswärtsversicherung und Kosten bis CHF 10'000.-
  • Einfacher Diebstahl auswärts bis CHF 2'000.-
  • Selbstbehalt bei Feuer, Diebstahl am Standort, Wasser CHF 200.-
  • Selbstbehalt bei Elementarereignissen CHF 500.-

Privathaftpflichtversicherung:

  • Bis CHF 10'000'000.-
  • Inkl. Mieterschäden
  • Inkl. Führen fremder Motorfahrzeuge
  • Selbstbehalt Privathaftpflicht CHF 200.-

Durch zusätzliche Sicherheitsbausteine wird deine «younGo Haushaltsversicherung» dabei noch zusätzlich aufgewertet. Der Sicherheitsbaustein «Sorglos» beinhaltet, dass im Fall von grobfahrlässig verursachten Schadenfällen (wenn du z.B. eine Kerze oder einen Gasherd brennen lässt) keine Leistungskürzung vorgenommen wird. Zudem übernimmt die Basler im Feuer- oder Einbruchfall beispielsweise das Rückflugticket aus deinem Urlaub oder beteiligt sich an den Kosten für eine psychologische Betreuung sowie an deinen Umzugskosten.

Der Sicherheitsbaustein «Sackmesser» wiederum beinhaltet die «Home Assistance», die dir im Notfall ein Schlüsseldienst (wenn du deinen Wohnungsschlüssel verlierst) oder ein Handwerker organisiert (wenn deine Heizung nicht mehr funktioniert). Im Fall eines Grossschadens ermöglicht dir dieser Sicherheitsbaustein zudem einen Entspannungsurlaub, bis die eigenen vier Wände wieder bewohnbar sind. Der Zahlungsschutz garantiert zudem z.B. die Vermögenssicherung im Falle eines Kreditkartenbetrugs.