Unfallversicherung

Unfallversicherung

Alle in der Schweiz wohnenden Personen sind obligatorisch gegen Unfall versichert. Dies geschieht entweder über die kollektive Unfallversicherung deines Arbeitgebers, falls du erwerbstätig bist, oder über deine private Krankenkasse.

Mit anderen Worten: sobald du in der Schweiz mehr als acht Stunden pro Woche für einen einzigen Arbeitgeber arbeitest, bist du obligatorisch und automatisch über deinen Arbeitgeber bei Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen versichert - auch als HeimarbeiterIn, Lehrling, PraktikantIn, VolontärIn oder Reinigungspersonal in privaten Haushalten. Arbeitgeber sind in der Schweiz nämlich dazu verpflichtet, für ihre Angestellten eine Versicherung gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle nach dem Unfallversicherungsgesetz (kurz UVG) abzuschliessen.

Lass dich am besten von dem Berater oder der Beraterin deines Vertrauens unterstützen oder kontaktiere direkt die wefox Berater*innen, die dir ebenfalls gern zur Seite stehen, den besten Versicherungsschutz für dich zu finden. Bist du schon ein Profi, schließt du deinen Versicherungsschutz einfach selbst ab.

Das heisst übrigens auch, dass wenn du und deine Mitbewohner einer WG eine private Hausangestellte für die Reinigung eures Saustalls einstellen, dass ihr diese gegen Unfall versichern müsst.

Nicht unfallversichert im privaten Bereich sind hingegen selbständig Erwerbende und nicht erwerbstätige Personen, wie z.B. Hausfrauen/-männer, Kinder, RentnerInnen und Studierende. Deshalb müssen sich diese Personen und musst du dich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern) Dies unterliegt dem sogenannten Krankenversicherungsgesetz (KVG).

Es existieren zwar teilweise kantonale Gesetzgebungen, die besagen, dass du über deine (Hoch)schule unfallversichert sein musst, diese Versicherungen decken dann jedoch meist nur Unfälle auf dem (Hoch)schulgelände, in den (Hochschul)gebäuden oder während (Hochschul)exkursionen ab. Was diese Versicherungen dann jedoch nicht abdecken, sind Unfälle in deiner Freizeit, zudem werden im Falle eines Unfalls meist nur die Invaliditätskosten bis zu einer maximalen Höhe übernommen, aber keine Heilungskosten. Eine eventuell aufgrund von kantonalen Gesetzgebungen vorhandene Unfallversicherung deiner Hochschule ersetzt also deine eigentliche Unfallversicherung nicht! Beachte dazu auch die jeweiligen Hinweise deiner Hochschule.

Übrigens: wenn du nach einem Unfall arbeitsunfähig bist, kann dir dein Arbeitgeber während einer beschränkter Zeit keine Kündigung aussprechen. Gleichzeitig gilt aber auch: wenn du laut einem Arztzeugnis arbeitsunfähig bist, darfst du nicht arbeiten, weil die entsprechende Versicherung sonst das ausgezahlte Taggeld zurückfordern und sogar Strafanzeige gegen dich einreichen kann.

Nicht gegen einen Unfall versichert zu sein, ist übrigens nicht möglich. Das heisst mit anderen Worten, dass du selbst dann über deine Krankenkasse unfallversichert bist, wenn du nach der Kündigung deiner aktuellen Arbeitsstelle und ohne einen neuen Job den Unfalleinschluss nicht rechtzeitig bei deiner Krankenkasse beantragt hast. In diesem Fall musst du die entsprechenden Prämien nachbezahlen.

Wichtig zu wissen ist hierbei, dass Unterschiede zwischen einer obligatorischen Unfallversicherung nach UVG und einer Unfallversicherung über die Krankenkasse nach KVG bestehen:

  • Wenn du über einen Arbeitgeber unfallversichert bist, musst du im Fall von Unfällen keine Kostenbeteiligung oder Franchise übernehmen, weil das UVG dies nicht vorsieht. Bist du hingegen privat und über deine Krankenkasse (nach KVG) unfallversichert, dann kommen auch nach Unfällen die jeweilige Franchise und der jeweilige Selbstbehalt zum Zuge, die du mit deiner Krankenkasse vereinbart hast.
  • Nach KVG muss deine Krankenkasse, wenn du privat bei dieser unfallversichert bist, nur Heilungskosten (Arztbesuch, Medikamente, Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung, etc.) übernehmen. Eine Unfallversicherung über deinen Arbeitgeber (nach UVG) deckt neben diesen Heilungskosten auch Leistungen zur Überbrückung deines Erwerbsausfalles (Taggelder, Renten, Hilfslosenentschädigungen, Integritätsentschädigungen).
  • Im Fall einer hundertprozentigen aber vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls übernimmt der Unfallversicherer deines Arbeitgebers (nach UVG) ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld von 80% deines versicherten Lohnes. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes beträgt aktuell 148'200.- Franken .
    Bist du privat nach dem KVG unfallversichert, dann besteht kein Anspruch auf ein Taggeld, stattdessen bezahlt die IV dir Taggelder als Ergänzung zu Eingliederungsmassnahmen aus. Solltest du aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage sein, Massnahmen zur Wiedereingliederungen vorzunehmen, hast du von der IV keinen Anspruch auf ein Taggeld.
  • Im Fall einer Unfallversicherung über deinen Arbeitgeber (nach UVG) zahlt der entsprechende Unfallversicherer bei einer permanenten hundertprozentigen Erwerbsunfähigkeit eine lebenslängliche Invalidenrente von 80% des versicherten Lohnes, der maximal CHF 148'200.- beträgt, die maximale Rente beträgt zur Zeit also CHF 118'560.- pro Jahr. Falls du dabei zusätzlich noch Anspruch auf eine Rente der IV hast, dürfen die an dich ausgezahlten Rentenleistungen nicht höher als 90% des versicherten Lohnes sein.
    Bist du im Falle eines Unfalls hingegen lediglich bei deinem Krankenversicherer (nach KVG) versichert, sieht dieser keine Rente vor, was bedeutet, dass du dich mit den Leistungen der IV zufriedengeben oder zusätzliche private Erwerbsunfähigkeits-, Unfall- und/oder Taggeldversicherungen abschliessen musst.
  • Bei einer Unfallversicherung nach UVG erhalten dein/e hinterbliebene/r EhepartnerIn, Kinder und sogar geschiedene Ehegatte im Todesfall eine Rente als Prozentsatz deines versicherten Lohnes. Witwen bzw. Witwer erhalten 40% des versicherten Verdienstes und maximal 59'280 Franken im Jahr. Eine private Unfallversicherung bei deiner Krankenkasse sieht nach KVG hingegen keine Todesfallleistungen vor.
  • Nach einem gravierenden Unfall mit bleibendem Schaden (zum Beispiel dem Verlust eines Körperteils) zahlt der Unfallversicherer deines Arbeitgebers nach UVG eine Integritätsentschädigung. Eine private Unfallversicherung nach KVG sieht hingegen keine Integritätsentschädigungen vor.
  • Schliesslich sind nach UVG auch Sachschäden bei Unfällen gedeckt, in einer Unfallversicherung über deine Krankenversicherung (nach KVG) hingegen nicht.

Nach einem Berufs- oder Nichtberufsunfall musst du deinen Arbeitgeber das unglückliche Ereignis unverzüglich mitteilen, damit dieser den Unfall bei seinem Versicherer melden kann. In der Regel muss danach ein Formular mit Angaben zum Unfall ausgefüllt und dem zuständigen Versicherer übermittelt werden.

Nach einem Unfall muss dein Arbeitgeber dir deinen Lohn ab dem dritten Tag nach einem Unfall und für eine gewisse Zeit zu 80% weiterhin bezahlen. Die Dauer dieser Fortführung deiner Lohnzahlungen ist gesetzlich auf Basis von gerichtlichen Skalen und Ansätze geregelt. Schau dir dazu am besten deinen Arbeitsvertrag bzw. das Arbeitsreglement deines Arbeitgebers an, in der Regel ist dies dort vermerkt. Wenn du während deines Studiums bereits einer regelmässigen Erwerbstätigkeit mit einem hohen Pensum nachgehst, kann es sich bereits lohnen, dich noch zusätzlich durch eine Risikoversicherung gegen Erwerbsunfähigkeit zu versichern.

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