Versicherungen für Studierende

Welche konkreten Versicherungsprodukte am Ende des Tages für deine individuelle Lebens-, Studiums- und Arbeitssituation am meisten Sinn machen, können wir dir nicht pauschal beantworten. Wir können dir aber ein paar allgemeine Empfehlungen, Erfahrungswerte und Tipps mit auf den Weg geben, an denen du dich orientieren kannst.

Das Wichtigste zuerst: solange du noch bei deinen Eltern wohnst und keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehst, brauchst du dir in der Regel keine Sorgen um Versicherungen zu machen, da du normalerweise über deine Eltern unfallversichert und bei einer Krankenkasse mitversichert bist. Achte dabei aber auf folgende Altersgrenzen bzw. Ereignisse in deinem Leben, die zu Veränderungen bezüglich deines Versicherungsschutzes führen können:

Endlich 18 Jahre

Im Alter von 18 Jahren fällst du aus der «Familienversicherung» deiner Eltern heraus, das heisst die Prämien deiner Krankenkasse, die deine Eltern für dich bei deiner Geburt abgeschlossen haben, steigen schlagartig und massiv an. Du bleibst aber in der Regel auch weiterhin über ein Familienpaket bei der Krankenkasse deiner Eltern (zu vergünstigten Konditionen) versichert.

17 Jahre alt und erwerbstätig

Sobald du ab dem 1. Januar nach Vollendung deines 17. Altersjahres einer Erwerbstätigkeit nachgehst (unabhängig davon, ob du studierst oder nicht), beginnt für dich die Pflicht zur Abgabe der AHV, IV und EO. Diese Abgaben werden aber durch deinen Arbeitgeber getätigt und dir im Lohnausweis ausgewiesen.

ab 18/20 Jahre

Je nach Versicherungsanbieter und Versicherungslösung deiner Eltern kann es sein, dass wenn du ab 18 oder 20 Jahren einer Arbeit nachgehst oder mit einem Studium beginnst, du auch aus der Privathaftpflicht-, Hausrats- und/oder privaten Unfallversicherung deiner Eltern herausfällst – und deshalb eigene Versicherungspakete abschliessen musst bzw. solltest.

ab dem 21. Altersjahr

Ab deinem 21. Altersjahr beginnt für dich auf jeden Fall die Pflicht zur Abgabe von AHV, IV und EO – auch wenn du «nur» studierst und nebenher nicht arbeitest!

25 Jahre alles alleine

In der Regel fällst du mit 25 Jahren endgültig aus der «Familienversicherung» deiner Eltern bei Krankenkassen und z.T. auch bei Haftpflicht-, Hausrats- und/oder Unfallversicherungen heraus, das heisst musst nun definitiv eine eigene Krankenkasse und/oder Haftpflicht-, Hausrats- und Unfallversicherung abschliessen.

Erwerbstätigkeit und Unfall

Wenn du einer Erwerbstätigkeit mit mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber nachgehst, bist du über diesen unfallversichert, und zwar sowohl während der Arbeit (Berufsunfall), als auch in deiner Freizeit (Nichtberufsunfall). In diesem Fall kannst du die Unfallversicherung, die deine Eltern für dich in deiner Krankenkasse oder einer anderen Versicherung mitversichert haben, wieder kündigen. Falls du weniger Stunden oder gar nicht arbeitest, musst du privat unfallversichert sein (z.B. über deine Krankenkasse).

Obligatorische Versicherungen für Studierende

Zunächst gilt es einmal, die für Studierende obligatorischen Versicherungen1 festzuhalten. Das heisst die folgenden Versicherungen musst du haben, abschliessen und bezahlen, völlig unabhängig davon, wie deine individuelle Lebenssituation aussieht:

Wissenswertes zur obligatorischen Krankenkassen-Grundversicherung für Studierende

Wichtig für Studierende1, die z.B. ein Auslands- bzw. Austauschsemester belegen oder auf Reisen im Ausland sind, ist zu wissen, welche medizinischen Behandlungen und/oder Medikamente im Rahmen eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts durch ihre Krankenkasse bezahlt werden und welche eben nicht. Dies gilt es vor dem Antritt eines Auslandsaufenthaltes zu prüfen.

Achtung: bei Aufenthalten in gewissen Ländern kann es sinnvoll sein, dass du bei deinem Krankenversicherer eine höhere Deckung der ausländischen Behandlungskosten versicherst. Generell bist du durch deine Grundversicherung immer im Ausland versichert. Deine Krankenversicherung zahlt aber maximal das Doppelte der Kosten der gleichen Behandlung in der Schweiz. In den USA oder Kanada sind die Gesundheitskosten z.B. hoch und eine Behandlung kann doppelt so viel kosten wie in der Schweiz, weshalb ab diesem Betrag deine Krankenkasse nicht mehr zahlt. Achte aber dabei darauf, ob du nicht bereits über deinen Kreditkartenanbieter, einen Reise-Schutzbrief oder Ähnliches im Fall von Auslandsaufenthalten oder Reisen versichert bist.

Wissenswertes zur obligatorischen AHV, IV und EO für Studierende

Immer wieder zu Verwirrung führt hierbei die Beitragspflicht zur AHV, IV und EO für Studierende1, die keiner Arbeit nachgehen. Auch Studierende mit einem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab dem 21. Lebensjahr Beiträge an die AHV, IV und EO zahlen, und zwar den Mindestbeitrag von CHF 478.- pro Jahr. Die entsprechenden Beiträge werden an die jeweilige Ausgleichskasse am Sitz deiner Hochschule (oder direkt an deine Hochschule) entrichtet. Zudem können diese Ausgleichskassen auch Verwaltungskosten (max. 5% der Beiträge) erheben.

Ab dem 26. Altersjahr müssen nicht-erwerbstätige Studierende dann wiederum die entsprechenden AHV, IV und EO Beiträge auf Basis ihrer sozialen Verhältnisse und nicht mehr (nur) den Mindestbeitrag bezahlen. Wenn du neben deinem Studium noch arbeitest und damit erwerbstätig bist, musst du ab dem 18. Lebensjahr bereits Beiträge zahlen. Das heisst dann wiederum auch: wenn du in einem bestimmten Jahr durch dein Erwerbseinkommen bereits Beiträge erzielt hast, die weniger als CHF 478.- pro Jahr betragen, dann musst du nur noch die Differenz zum Mindestbeitrag bezahlen.
Die einzigen Ausnahmen einer AHV, IV und EO Beitragspflicht sind, wenn

  • du durch eine Bescheinigung deines Arbeitgebers (oder der Ausgleichskasse) nachweisen kannst, dass du durch dein Erwerbseinkommen (oder deine Erwerbsausfallentschädigungen) in eine bestimmten Jahr bereits Beiträge von mindestens CHF 478.- bezahlt hast.
  • du nur für ein Studium in der Schweiz bist und über keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz verfügst.
  • deine Ehefrau oder dein Ehemann bereits in der AHV, IV und EO versichert ist, im Sinne der AHV erwerbstätig ist und dabei mindestens CHF 956.- (also den doppelten Mindestbeitrag) bezahlt hat.

Bitte beachte bei all diesen Ausführungen Folgendes: es ist zwar grundsätzlich und technisch möglich, durchs System zu «rutschen» und einfach keine Beiträge an die AHV, IV und EO zu bezahlen, wir raten dir aber dringendst davon ab. Denn jedes fehlende Beitragsjahr kann zu einer erheblichen Kürzung deiner späteren Rente führen, was besonders im Invaliditätsfall schwerwiegende Folgen haben könnte oder du wirst zur entsprechenden Nachzahlung aufgefordert!
Ob und inwiefern die IV übrigens im Falle einer Invalidität auch ein Studium bezahlt oder unterstützt, kann leider nicht pauschal beantwortet werden und hängt von vielen Faktoren ab. In der Regel lässt ein IV-Bezug beispielsweise keine freie Studienwahl mehr zu, weil die Vorgabe der «Wirtschaftlichkeit» dahingehend bezweckt, dass nur Studiengänge mit einer positiven Aussicht auf den späteren Berufserfolg unterstützt werden.

Wissenswertes zur obligatorischen Unfallversicherung für Studierende

Bezüglich der obligatorischen Unfallversicherung1 gilt: wenn du mehr als acht Stunden pro Woche bei dem gleichen Arbeitgeber arbeitest, bist du automatisch über diesen bei Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen nach dem UVG versichert – das heisst also auch in deiner Freizeit. Wenn du weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber oder gar nicht arbeitest, dann musst du dich privat über deine Krankenkasse oder einen anderen Versicherer für Unfälle in der Freizeit versichern.

Das heisst konkret: Arbeitest du 16 Stunden (d.h. zwei Tage pro Woche, also in einer 40% Anstellung) und du brichst dir z.B. beim Sport ein Bein, dann bist du über deinen Arbeitgeber versichert und die entsprechende Unfallversicherung übernimmt so ziemlich alle Kosten deiner Behandlung und Heilung sowie den Ausfall deines Lohnes. Arbeitest du hingegen nur vier Stunden pro Woche als Aushilfe in einem Büro und dir geschieht das Gleiche, dann kann es sein, dass du einen erheblichen Teil der Behandlungs- bzw. Heilungskosten (über deine gewählte Franchise und den Selbstbehalt) selbst tragen musst und dir dein entgangener Lohn nicht vergütet wird.

Wichtig ist also zu wissen, dass zwischen der obligatorischen Unfallversicherung über deinen Arbeitgeber (nach UVG) und der privaten Unfallversicherung über deine Krankenkasse (nach KVG) bedeutende Unterschiede hinsichtlich der versicherten Leistungen und Deckungen bestehen – über die du dich rechtzeitig informieren und für dich entscheiden solltest, ob du dich durch entsprechende Zusatzversicherungen für den Fall der Fälle besser schützen möchtest.

Solltest du übrigens «vergessen» (z.B. nach einer Kündigung), die Unfallversicherung bei deiner Krankenkasse abzuschliessen, dann tritt diese irgendwann «automatisch» in Kraft und du musst die entsprechende Prämienanpassung nachzahlen.

Empfohlene und sinnvolle zusätzliche Versicherungen

Über die erwähnten obligatorischen Versicherungen hinaus existieren Versicherungsprodukte und -lösungen, die in bestimmten Situationen sinnvoll, manchmal sogar verpflichtend sind und auf die wir im Folgenden eingehen möchten.

Was wir dir auf alle Fälle empfehlen möchten, ist eine Privathaftpflichtversicherung – in Kombination mit einer Hausratsversicherung, falls du von zu Hause ausziehst,. Wieso? Weil du grundsätzlich und mit deinem ganzen Vermögen für Schäden haftest, die du jemandem zufügst – das heisst wenn du z.B. als notorischer Morgenmuffel den Laptop deines Mitbewohners mit Kaffee tränkst, wenn du aus Wut über eine unfaire Prüfungsaufgabe den Tisch deines Sitzes im Hörsaal abreisst oder wenn du beim «Parkour» das teure Bronzegeländer des Stadtverwaltungsgebäudes abreisst, dieses dann auf einer anderen Person landet, die davon bleibende Schäden davonträgt…

In solchen Fällen bist du verpflichtet, für die entstandenen Schäden aufzukommen – auch dann, wenn Personen, Tiere oder Sachen, für die du verantwortlich bist, einen Schaden verursachen. Wenn also dein Fahrrad, währenddem du in der Vorlesung sitzt, auf das Auto deines Profs knallt und dieses zerkratzt, kommt deine Haftpflichtversicherung zum Zuge. Auch wenn du z.B. öfter mal das Auto oder den Roller deines WG-Mitbewohners fährst, dann könnte es sinnvoll sein, dich gegen potenziell verursachte Schäden an fremden Fahrzeugen zu versichern.

Situationsabhängig obligatorische und sinnvolle Versicherungen

Neben einer Privathaftpflicht- bzw. Hausratsversicherung könnten in folgenden Situationen die erwähnten Versicherungslösungen ebenfalls sinnvoll sein:

  • Erstes eigenes Auto / Motorrad, erster eigener Roller: Wenn du dich dafür entscheidest, deine mobile Freiheit mit deinem ersten eigenen Auto, Motorrad oder Roller in vollen Zügen auszuleben, dass musst du im Rahmen der Zulassung deines Motorfahrzeuges eine entsprechende Versicherung abschliessen.
  • Längerer Auslandsaufenthalt: Eine ausgedehnte Reise, ein abwechslungsreicher Sprachaufenthalt oder ein selbst oder von deiner Hochschule organisierter Auslandsaufenthalt bzw. ein Austauschsemester sind absolut einzigartige Erlebnisse, die wir dir von ganzem Herzen empfehlen können. Damit du diese Erlebnisse aber auch unbeschwert geniessen kannst, raten wir dir an, dich vor dem Antritt eines solchen Auslandsaufenthalts darüber zu informieren, welche Leistungen bzw. (Schadens-)Ereignisse deine Krankenkasse, Unfall-, Privathaftpflicht- und Hausratsversicherung im Fall der Fälle abdecken. Dabei muss es gar nicht immer nur um Extremfälle und bedauernswerte Unfälle gehen, sondern z.B. um ganz «harmlose» Kopfschmerzen und Medikamente dafür, um unglückliche Umstände, die es dir verunmöglichen, trotz bereits enormer finanzieller Ausgaben deine Reise überhaupt anzutreten, oder den Diebstahl deines Rucksacks, in dem eine Fotokamera untergebracht war, die vielleicht mehr kostet als die Maximaldeckung deiner Hausratsversicherung – von der du noch nichts wusstest, bevor du diese Zeilen gelesen hast ;) 

Invalidität durch Unfall oder Krankheit während dem Studium

Auch wenn es nicht «sexy» ist und kaum als nötig erscheint, sich in einem noch jungen Alter damit zu beschäftigen, so existieren doch gerade für Studierende, die nur in geringen Pensen oder gar nicht arbeiten, erhebliche Risiken, was eine potentielle Invalidität und eine damit verbundene Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit anbelangt. Weil Studierende vor allem studieren, ist es ihnen in der Regel nicht möglich, über Lohnzahlungen in die staatliche Altersvorsorge und damit auch die Invalidenversicherung (IV) sowie eine Pensionskasse einzubezahlen – die im Fall einer Invalidität durch einen Unfall oder eine Krankheit zum Zuge kämen. Jedoch haben Betroffene Anspruch auf Ersatzleistungen, die diesen Nachteil wieder ausgleichen sollen und könnten.1

Aus diesen Gründen kann eine Invalidität und eine damit verbundene Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit gerade für Studierende und ihre Angehörigen zu einer enormen finanziellen Belastung werden – vor allem dann, wenn du nicht mehr zu Hause bei deinen Eltern wohnst und/oder eine bestimmte Altersgrenze überschritten hast.

«Angstmarketing» ist absolut nicht unser Stil, deshalb findest du auf dem uniboard.ch ja auch fast 15'000 kostenlose Zusammenfassungen, alte Prüfungen etc., um dich auf deine Prüfungen vorzubereiten. Wir werden dir deshalb ganz bestimmt nicht empfehlen, entsprechende Erwerbsunfähigkeits-, Unfall- und/oder Taggeldversicherung abzuschliessen. Wir möchten dir aber ans Herz legen, dich in einer freien Minute zumindest einmal mit diesem Thema auseinanderzusetzen, beispielsweise mit einem Versicherungsexperten der Basler Versicherungen, die dir diesbezüglich gerne weiterhelfen.

Diesbezüglich wollen wir auf das folgende Rechenbeispiel des KTIPP verweisen:

«Mit einer Jahresprämie von rund 500 Franken können sich Studentinnen und Studenten eine private Zusatzrente von 1’000 Franken im Monat kaufen.

[…]
Die Frage ist nur: Lohnt es sich, eine solche private Rente zu kaufen?
[…]

Konkretes Rechenbeispiel: Ein erwerbsloser Vollzeit-Student mit Wohnort Bern hat anrechenbare Ausgaben von total 33’832 Franken pro Jahr. Das sind im Detail 18’720 Franken für den allgemeinen Lebensbedarf, 10’000 Franken für die Miete (Annahme, kann auch gelten, wenn der Student bei den Eltern wohnt) plus 5’112 Franken für die Krankenkassen (kantonal unterschiedlich).

Dem stehen anrechenbare Jahreseinkünfte von 18'240 Franken gegenüber – das ist 12-mal die oben erwähnte monatliche Invalidenrente von 1’520 Franken. Unter dem Strich verbleibt ein Minus von 15'592 Franken, und daraus resultiert ein monatlicher EL-Anspruch von 1’299 Franken.

... und schmälert den Anspruch auf EL

Würde nun dieser Student eine private Rente von 1’000 Franken im Monat beziehen, würde das seine anrechenbaren Einkünfte auf 30'240 Franken erhöhen. Er käme so auf einen EL-Anspruch von noch 299 Franken.
Fazit: Ihm verbleibt also gleich viel Geld – die Mehrkosten für die private Rente wären hinausgeworfenes Geld. Dabei spielt keine Rolle, ob die Invalidität auf einen Unfall oder auf eine Krankheit zurückzuführen ist.»

Anzumerken und hervorzuheben ist also, dass falls du dich für eine private Erwerbsunfähigkeits-, Unfall- und/oder Taggeldversicherung entscheidest, dies unter Umständen deinen Anspruch auf Ersatzleistungen beeinflussen könnte.