Krankenversicherung

Krankenversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) schützt dich im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls und bietet grundsätzlich allen Versicherten denselben Leistungsumfang an. Sie hat zum Ziel, dass jede in der Schweiz gemeldete und wohnhafte Person eine medizinisch notwendige Grundversorgung erhält - wobei die Leistungen einer solchen Grundversicherung teilweise stark limitiert sind. Die verschiedenen Versicherer müssen dabei alle Versicherten gleich behandeln und dürfen keine Unterscheidung des Gesundheitszustandes oder eines Indikators dafür vornehmen, v.a. bei der Aufnahme in die Versicherung, der Wahl der Versicherungsform und bei der Vergütung der Leistungen.

Wirst du in der Schweiz geboren oder ziehst du permanent in die Schweiz, hast du drei Monate Zeit, um die obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen. Während dieser Zeit bist du bereits versichert und kannst zwischen den zugelassenen Versicherern in der Schweiz deine Krankenversicherung (Krankenkasse) frei wählen. Die Liste der in der Schweiz zugelassenen Kranken- und Rückversicherer kannst du jeweils auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit [BAG] abrufen.

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Hast du dich einmal für einen bestimmten Versicherer entscheiden, zahlst du monatlich eine Prämie an deine Krankenkasse. Die Höhe dieser Prämie variiert dabei von Anbieter zu Anbieter, von Kanton zu Kanton, von Wohnort zu Wohnort und hängt von deinem Alter, deinem Einkommen, deiner Gesundheits- bzw. Krankheitsgeschichte sowie deinen gewählten Versicherungsleistungen ab.
Falls du einmal krank wirst, musst du einen wählbaren Teil der Behandlungskosten selbst übernehmen. Die konkrete Höhe dieser Kostenbeteiligung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Die Franchise ist der Betrag, den du jährlich selbst an deine Behandlungskosten im Krankheitsfall zahlst. Erst wenn der von dir gewählte Betrag der Franchise in einem laufenden Jahr erreicht ist, übernimmt deine Krankenkasse durch ihre Leistungen die Kosten deiner Behandlungen. Die Franchise beträgt für Erwachsene mindestens CHF 300.-, kann jedoch auch freiwillig erhöht werden (gesetzlich vorgeschriebene Wahlmöglichkeiten: CHF 500.-, CHF 1000.-, CHF 1'500.-, CHF 2'000.-, CHF 2'500.-), wenn du Kosten bei deiner monatlichen Prämie sparen möchtest. Um Eltern vor den finanziellen Risiken von Behandlungskosten für ihre Kinder zu schützen, liegt die Standard-Franchise für Kinder bei CHF 0.-, weil Kinder tendenziell öfter eine medizinische Betreuung benötigen. Auch hierbei können aber andere Franchisen gewählt werden (CHF 100.-, CHF 200.-, CHF 300.-, CHF 400.-, CHF 500.- oder CHF 600.-). Das Wichtigste bezüglich der Franchise ist aber: je höher du diese wählst, desto geringere monatliche Prämien bezahlst du in der Regel. Krankenkassen dürfen dabei aber keine beliebig hohen Prämienrabatte auf deine Grundversicherung gewähren, das Gesetz definiert diesbezüglich den maximal erlaubten Rabatt.
  • Wenn der vereinbarte Franchise-Betrag erreicht wurde und die Leistungsübernahme durch deine Krankenkasse beginnt, bezahlst du selbst einen Selbstbehalt deiner Behandlungskosten. Dieser Selbstbehalt beträgt 10% der jeweiligen Behandlungskosten pro Krankheitsfall bzw. Rechnung, die deine Krankenkasse zu 90% bezahlt. Pro Jahr können bei Erwachsenen maximal CHF 700.-, bei Kindern maximal CHF 350.- an Selbstbehalt anfallen. Alles, was darüber hinausgeht, bezahlt deine Krankenkasse vollständig.
  • Zu guter Letzt bezahlst du im Falle, dass du in einem Spital untergebracht wirst, noch den sogenannten Spitalbeitrag, der i.d.R. CHF 15.- pro Tag beträgt. Dieser Spitalbeitrag muss dabei im Rahmen jedes Spitalaufenthalts bezahlt werden - egal, ob du deine Franchise oder deinen Selbstbehaltsanteil bereits erreicht hast. Gut zu wissen für dich: Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene in der Ausbildung bis 25 Jahre (Studierende also) sowie Frauen für Leistungen im Rahmen einer Mutterschaft müssen keinen Spitalbeitrag bezahlen.

Für Ausländer, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten (egal welcher Staatsangehörigkeit), gilt, dass sie eine obligatorische Krankenversicherung abschliessen müssen - auch wenn sie weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten. Personen, die aus einem EU- / EFTA-Staat kommen und in der Schweiz arbeiten, müssen ebenfalls krankenversichert sein, auch wenn sie nicht in der Schweiz wohnen. Grenzgänger, die in einem Nachbarland wohnen und in der Schweiz arbeiten, haben die Wahl, ob sie in der Schweiz oder an ihrem Wohnort versichert sein wollen. Eine Ausnahme zu diesen Bedingungen gilt für ausländische Studierende mit einem vorübergehenden Aufenthalt und einer gleichwertigen Versicherung in ihrem Heimatland.

Ein weiterer wesentlicher Faktor, der die Höhe der Prämienzahlung einer Krankenkassen-Grundversicherung enorm beeinflusst, ist dein gewähltes Versicherungsmodell - die freie Arztwahl, das Hausarztmodell oder das Telefonmodell. Wenn du also damit leben kannst, dass du im Krankheitsfall immer zuerst zu einem bestimmten Hausarzt oder eine telemedizinische Beratungshotline anrufen musst, kannst du bei deinen Prämien sparen.

Für Studierende besonders relevant: falls du ein geringes Einkommen hast, hast du evtl. Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Mehr Informationen dazu findest du auf den Webseiten deines Wohnkantons bzw. der Homepage deiner politischen Gemeinde. Hier findest du eine kurze Liste an Links und Kontakten zu den jeweiligen kantonalen Stellen.

Wichtig zu wissen ist, dass wenn Ärzte eine Behandlung an dir vornehmen, die nicht von deiner Grundversicherung abgedeckt ist, dann müssen sie dich darüber informieren. Im Zweifelsfall solltest du jedoch selbst kurz mit deiner Krankenkasse abklären, ob Behandlungskosten übernommen werden oder nicht, um «böse» Überraschungen zu vermeiden.

Wenn du dahingehend über deine Krankenkasse zusätzliche Leistungen abgedeckt haben willst, die über die Grundversicherung hinausgehen, dann kannst du freiwillige Zusatzversicherungen abschliessen, falls diese angeboten werden - z.B. mehr ambulante ärztliche Leistungen (Zahnkorrekturen, komplementärmedizinische Behandlungen) oder eine freie Arztwahl bei einem Spitalaufenthalt. Du kannst deine obligatorische Grundversicherung und deine Zusatzversicherungen auch bei zwei verschiedenen Krankenkassen abschliessen. Achtung: Zusatzversicherungen werden oft in Paketen angeboten. Achte also darauf, dass du beim Abschluss von Zusatzversicherungen für bestimmte Leistungen nicht doppelt versichert bist.

Zum Wechsel und damit zur Kündigung deiner Krankenkasse ist zu sagen, dass dies normalerweise Ende Jahr geschieht. Nachdem das Bundesamt für Gesundheit die Prämien für das jeweils nächste Jahr genehmigt hat, werden dir diese durch deine Krankenkasse bis spätestens Ende Oktober mitgeteilt. Danach hast du Zeit, deine Versicherung bis spätestens zum 30. November zu kündigen. Falls du eine ordentliche Franchise (CHF 300.-) gewählt hast, existiert Ende Juni ein zusätzlicher Kündigungstermin. Auch Anpassungen deiner gewählten Franchise kannst du jeweils per 1. Januar des folgenden Jahres vornehmen: willst du sie erhöhen, musst du dies deiner Krankenkasse bis zum 31. Dezember schriftlich mitteilen, wenn du sie senken willst, bis zum 30 November.

Wenn du mit deiner Krankenkasse einen Konflikt hast und mit ihr «streitest», kannst du dich auch an die Ombudsstelle der Krankenversicherung wenden, sofern du nicht durch einen Anwalt oder Sozialdienste vertreten wirst und keine Rechtsschutzversicherung hast.

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