Migration bewegt
In dieser Funktion erhalten Sie einen Einblick in die Durchführung verschiedener Verfahren im Umsetzungsbereich des Asylgesetzes und des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Sie nehmen unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- Bearbeitung von Anträgen um Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen
- Beantwortung von Gesuchen um Kantonswechsel von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen
- Prüfung von Gesuchen um Anerkennung der Staatenlosigkeit,
- Überprüfung vorläufiger Aufnahmen
- selbständige Erstellung von relevanten Sachverhalten und Redaktion von Entscheiden im zugewiesenen Zuständigkeitsbereich
- Verantwortlich für das Erstellen von Vernehmlassungen im Gerichtsverfahren und die Beantwortung von ausserordentlichen Rechtsmitteln
- Die Tätigkeiten werden mehrheitlich in deutscher Sprache ausgeführt
Für fachliche Auskünfte stehen Ihnen Frau Karen Hamann (Tel. 058 465 85 77) und Frau Michèle Gendotti (Tel. 058 465 36 78), designierte Sektionschefinnen im Job Sharing, zur Verfügung.
Der Studiumsabschluss und Praktikumsbeginn dürfen höchstens ein Jahr auseinanderliegen. Die Praktikumsdauer ist voraussichtlich auf 7 Monate (vom 1. Januar 2020 bis 31. Juli 2020) befristet.
Staatssekretariat für Migration SEM, Fachzentrum Personal, Schwanengasse 2, 3003 Bern