Ein Medizinstudium in der Schweiz besteht aus einer langen Reihe von Prüfungen, und an mehreren Stellen entscheidet ein einziger Fehlversuch über den weiteren Weg. Je nach Universität beginnt die Auslese schon vor dem ersten Semester oder erst am Ende des ersten Studienjahres. Die Wiederholungsregeln unterscheiden sich zwischen Bachelor, Master und eidgenössischer Prüfung, und die Fristen für ein Rechtsmittel sind kurz. Selbst eine Krankheit, die erst nach einer abgelegten Prüfung geltend gemacht wird, lässt etwa die Universität Zürich grundsätzlich nicht mehr gelten.
Eignungstest in der Deutschschweiz, Concours in der Romandie
Wer in Basel, Bern, Freiburg oder Zürich, an der Universit?* della Svizzera italiana oder an der ETH Zürich Medizin studieren will, braucht einen Platz aus dem Verfahren mit Numerus clausus. Zur Universität Zürich gehören dabei auch der Luzerner und der St. Galler Track mit je 40 Plätzen. Entscheidend ist das Ergebnis im Eignungstest für das Medizinstudium (EMS), der jedes Jahr am Freitag der 27. Kalenderwoche stattfindet. Voranmelden muss man sich bis zum 15. Februar über die Plattform MEDON. Der Test kostet 300 Franken.
In Genf, Lausanne und Neuenburg kann dagegen jede Person ins erste Jahr starten, die die Zulassungsbedingungen erfüllt. Gesiebt wird dort am Ende dieses Jahres, wenn ein Concours über den Zugang zum zweiten Studienjahr entscheidet. Die Prüfungen des ersten Jahres sind damit zugleich ein Auswahlverfahren mit fester Platzzahl.
Zwei Prüfungsblöcke pro Jahr und eine Repetitionssession im August
Wie dicht die Prüfungen liegen, zeigt der Terminplan der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich für 2026:
• Erstes Bachelorjahr: drei zweistündige Multiple-Choice-Prüfungen in Anatomie, Chemie und Physik im Januar, zwei vierstündige Prüfungen in molekularer Zellbiologie und Humanwissenschaften im Juni
• Zweites Bachelorjahr: je zwei schriftliche Teilprüfungen in Humanbiologie im Januar und im Juni, dazu praktische Prüfungen in Biochemie, Physiologie, Anatomie und Histologie
• Drittes Bachelorjahr und erstes Masterjahr: je eine vierstündige Multiple-Choice-Teilprüfung im Januar und im Juni, im Master ergänzt um eine formative OSCE-Prüfung
• Drittes Masterjahr: praktische Prüfung in Pathologie im Januar, im Sommer danach die eidgenössische Prüfung
Nicht bestandene Prüfungen liessen sich in der Repetitionssession im August wiederholen. Ins nächste Studienjahr gelangt nach der Zürcher Rahmenverordnung nur, wer die vorgesehenen Leistungsnachweise des Vorjahres bestanden hat, und zwischen der Junisession und der Repetition liegen nur wenige Wochen.
Fünf schriftliche Prüfungen verlangen eine frühe Lernplanung
Fünf schriftliche Prüfungen in zwei Sessionen, wie im ersten Zürcher Studienjahr, bedeuten, dass der Stoff eines ganzen Semesters in wenigen Tagen abrufbar sein muss. Weil diese Prüfungen im Multiple-Choice-Format laufen, hilft das Üben mit Aufgaben dieses Typs. Im File Exchange teilen Studierende dafür
Zusammenfassungen und alte Prüfungen, nach Kursen geordnet.
Auch beim Material lässt sich sparen, denn nicht jedes Lehrbuch wird über alle Semester gebraucht. Bücher älterer Semester kann man oft
gebraucht kaufen, tauschen oder mieten, und für Sezierbesteck lohnt der Blick zu Fachvereinen und Fachschaften.
In den ersten zwei Jahren bleibt ein einziger zweiter Versuch
Die Wiederholungsregeln legt jede Fakultät in ihren Reglementen fest. In Zürich darf ein nicht bestandenes Pflichtmodul des ersten und zweiten Bachelorjahres einmal wiederholt werden, im dritten Bachelorjahr und im Masterstudium zweimal. Sind alle Versuche ausgeschöpft, gilt das Modul als definitiv nicht bestanden, und die Dekanin oder der Dekan verfügt die endgültige Abweisung. Diese Sperre gilt für den Studiengang und für ähnliche Studienprogramme an der Universität Zürich.
Krank zu einer Prüfung anzutreten, ist deshalb riskant. Nach der Zürcher Rahmenverordnung muss ein Verhinderungsgrund vor oder spätestens während der Prüfung gemeldet werden, und das Abmeldegesuch mit Arztzeugnis muss innert zwei Arbeitstagen vorliegen. Für eine bereits abgelegte Prüfung ist es grundsätzlich ausgeschlossen, einen solchen Grund nachträglich geltend zu machen.
Die eidgenössische Prüfung lässt zwei Wiederholungen je Einzelprüfung zu
Am Ende des Masterstudiums steht die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin, die alle sieben medizinischen Fakultäten einmal pro Jahr mit identischem Inhalt durchführen. Sie besteht aus einer schriftlichen Clinical-Knowledge-Prüfung mit 240 Multiple-Choice-Fragen in zwei Teilen von je drei Stunden und fünfzehn Minuten sowie aus einer praktischen Clinical-Skills-Prüfung nach dem OSCE-Prinzip. Noten werden keine vergeben, gewertet wird nur, ob jemand besteht.
Die beiden Einzelprüfungen lassen sich nicht gegeneinander ausgleichen. Wer nur eine davon nicht besteht, wiederholt ausschliesslich diesen Teil, und jede nicht bestandene Einzelprüfung darf zweimal wiederholt werden. Bleibt jemand ohne stichhaltigen Grund fern oder bricht ab, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die schriftlichen Teile fanden 2026 am 4. und 6. August statt, und die Resultate kommen bis spätestens Ende Oktober.
Nach einem negativen Entscheid zählen die Tage
Gegen einen Prüfungsentscheid stehen je nach Kanton und Institution die Einsprache, der Rekurs und später die Beschwerde an ein Gericht offen. An der Universität Zürich ist die Einsprache innert 30 Tagen nach Erhalt des Leistungsausweises schriftlich und begründet beim Studiendekanat einzureichen. Über einen anschliessenden Rekurs entscheidet die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen. Akteneinsicht ist möglich, kann aber eingeschränkt werden, damit die Prüfungsfragen geheim bleiben. Eine
Prüfungsanfechtung in Medizin stützt sich auf Verfahrensfehler, fachlich falsche Aufgaben oder Fehler in der Auswertung, denn eine Bewertung innerhalb des Beurteilungsspielraums prüfen die Instanzen nur auf ihre Grenzen hin. Bei Multiple-Choice-Prüfungen legt die Kanzlei Heinze deshalb grossen Wert auf die Einsicht in Auswertungsprotokolle und Rohdaten, weil sich technische Korrekturfehler dort objektiv nachweisen lassen. Die Fristen betragen je nach kantonalem und institutionellem Recht häufig zehn, vierzehn, zwanzig oder dreissig Tage ab Eröffnung des Entscheids.
Die Platzzahlen zeigen, wo die Auslese stattfindet
Belastbare Zahlen zur Auslese liefert swissuniversities mit den Angaben unter
Zahlen und Fakten zum Zulassungsverfahren. Für das Studienjahr 2026/27 meldeten sich bis zum 15. Februar 4434 Personen für Humanmedizin und Chiropraktik an den Universitäten mit Numerus clausus an, die zusammen 1150 Plätze anbieten. Auf einen Platz kamen damit fast vier Anmeldungen.
In der Romandie verschiebt sich die Auslese ins Studium. Für das erste Jahr weisen Genf, Lausanne und Neuenburg zusammen eine Aufnahmekapazität von 1050 Plätzen aus, ohne den Zugang zu beschränken, während für das zweite Bachelorjahr in Genf und Lausanne nur 428 Plätze bereitstehen. Auf rund zweieinhalb Plätze im ersten Jahr kommt damit ein Platz im zweiten. Gemessen an der Kapazität kann weniger als die Hälfte eines vollen ersten Jahrgangs ins zweite Jahr wechseln, und über diese Differenz entscheidet der Concours.
Wenige Versuche, kurze Fristen und eine frühe Auslese
In Zürich bleibt in den ersten beiden Bachelorjahren ein einziger zweiter Versuch, und eine Krankheit muss vor oder während der Prüfung gemeldet werden. Die eidgenössische Prüfung erlaubt zwei Wiederholungen je Einzelprüfung. Nach einem negativen Entscheid stellt die Einsprache die Weichen, weil dort nicht gerügte Mängel später oft nur eingeschränkt geltend gemacht werden können. Einen grossen Teil der Auslese übernehmen aber schon der EMS und in der Romandie der Concours.