Unfallversicherung richtig einschätzen
In der Schweiz gilt für alle Arbeitnehmer eine gesetzliche Unfallversicherungspflicht. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Angestellten gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle zu versichern, sobald diese mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten. Die Unfallversicherung deckt medizinische Behandlungskosten, Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit sowie Rentenleistungen bei bleibenden gesundheitlichen Schäden ab.Gründer, die ein eigenes Unternehmen aufbauen und erste Mitarbeiter einstellen, müssen diese Pflicht frühzeitig umsetzen.
Die Unfallversicherung wird über eine anerkannte Unfallversicherungseinrichtung abgeschlossen – häufig über die SUVA oder einen privaten Anbieter. Wird die Unfallversicherung nicht korrekt abgeschlossen, drohen empfindliche Sanktionen. Zusätzlich haften Arbeitgeber im Schadensfall unter Umständen persönlich. Auch wer sich selbst in einer juristischen Person wie einer GmbH oder AG anstellt und Lohn bezieht, gilt versicherungstechnisch als Arbeitnehmer und muss über das eigene Unternehmen versichert werden.
Wichtig: Die obligatorische Krankenversicherung muss bei versicherten Arbeitnehmern den Unfallrisikoschutz ausschliessen, da dieser bereits über die Unfallversicherung abgedeckt wird. Dieser Ausschluss ist den Versicherern aktiv mitzuteilen.
Krankenversicherung anpassen
In der Schweiz ist die Grundversicherung für alle Personen obligatorisch – unabhängig davon, ob sie studieren, selbstständig arbeiten oder angestellt sind. Studenten, die ein Unternehmen gründen, müssen allerdings prüfen, ob die Leistungen der Grundversicherung ausreichen oder ob zusätzliche Risiken bestehen.Gerade in der Anfangsphase kann ein Unfall oder eine Erkrankung erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Eine Taggeldversicherung bietet zusätzlichen Schutz, um Einkommensausfälle abzufedern. Für Gründer, die auf ihr Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit angewiesen sind, bringt dies mehr Sicherheit.
Berufshaftpflichtversicherung berücksichtigen
Je nach Branche ist eine Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Fehlern, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen. In Bereichen wie IT, Beratung, Medizin oder Ingenieurwesen kann ein kleiner Fehler schnell zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.Für Studenten, die Dienstleistungen anbieten oder beratend tätig sind, empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung. Auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, schützt sie das persönliche Vermögen vor kostspieligen Haftungsansprüchen.
Typische Tätigkeitsfelder mit erhöhtem Haftungsrisiko sind:
- Softwareentwicklung und IT-Support
- Marketingberatung und Kommunikationsdienstleistungen
- Architektur und Bauplanung
- Gesundheitsberufe wie Physiotherapie oder Ernährungsberatung
- Wirtschafts- und Steuerberatung
- Ingenieurwesen und technische Projektleitungen
- Design, UX-Beratung und Produktentwicklung
- Rechtsberatung (im Rahmen zulässiger studentischer Nebentätigkeiten)
- Übersetzungs- und Lektoratsdienste bei vertraglicher Bindung
Je grösser der Einfluss auf finanzielle, technische oder rechtliche Prozesse, desto sinnvoller ist eine gezielte Absicherung über eine Berufshaftpflichtversicherung.
Sachversicherungen bei Betriebsmitteln einplanen
Wer während des Studiums ein Unternehmen gründet, nutzt häufig teure Geräte oder andere Arbeitsmittel – etwa Laptops, Kameras oder Maschinen. Diese sind nicht über die Hausratversicherung abgedeckt, wenn sie beruflich verwendet werden. Eine Geschäftssachversicherung übernimmt Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Vandalismus an betrieblichen Gegenständen.Je nach Branche kann zusätzlich eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll sein. Sie ersetzt Einkommensverluste, wenn der Betrieb durch einen versicherten Schaden vorübergehend stillsteht.
Rechtsschutzversicherung für Streitfälle
Rechtsstreitigkeiten können auch bei kleinen Start-ups schnell entstehen. Ein Konflikt mit einem Kunden, ein nicht bezahlter Auftrag oder eine Auseinandersetzung mit einem Vermieter sind typische Beispiele. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in solchen Fällen Anwalts- und Gerichtskosten.Für junge Unternehmer im Studium ist diese Absicherung besonders wichtig, da finanzielle Rücklagen oft fehlen. In der Schweiz bieten viele Versicherer kombinierte Rechtsschutzlösungen für Selbstständige und Privatpersonen an.
AHV, IV und Erwerbsersatzordnung beachten
Gründer müssen sich ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Dabei sind Beiträge an die AHV, IV und die Erwerbsersatzordnung (EO) zu leisten. Die Höhe der Beiträge richten sich nach dem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Wer neben dem Studium nur geringe Einnahmen erzielt, profitiert von einem abgestuften Beitragssystem.Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse erfolgt unabhängig von der gewählten Rechtsform. Auch Studenten mit einer Einzelfirma sind meldepflichtig, sobald ein Einkommen erzielt wird.
Betriebliche Vorsorge für juristische Personen
Gründer, die eine GmbH oder AG betreiben und sich ein Gehalt auszahlen, gelten als Arbeitnehmer der eigenen Firma. Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 22’050 Franken (Stand 2025) sind sie verpflichtet, sich der beruflichen Vorsorge (BVG) anzuschliessen.Die Pensionskasse dient der Absicherung im Alter sowie bei Invalidität und Tod. Beiträge werden je zur Hälfte vom Unternehmen und vom versicherten Arbeitnehmer getragen – in diesem Fall also vom Gründer in doppelter Funktion. Eine gründliche Beratung durch einen Vorsorgespezialisten ist empfehlenswert, um die optimale Lösung zu finden.
Häufige Fragen zur Unternehmensgründung im Studium und Versicherungen
Müssen Studenten, die ein Unternehmen gründen, bereits AHV-Beiträge leisten?Ja. Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres sind alle selbstständig Erwerbstätigen in der Schweiz beitragspflichtig. Die Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse ist zwingend erforderlich, sobald ein Einkommen erzielt wird.
Was passiert, wenn die Unfallversicherung für Mitarbeiter nicht abgeschlossen wird?
Der Abschluss der Unfallversicherung ist für alle Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben. Ab einer Arbeitszeit von acht Stunden pro Woche sind auch Nichtberufsunfälle zu versichern. Wird diese Pflicht verletzt, drohen Bussen und der Arbeitgeber kann bei Unfällen haftbar gemacht werden – auch mit seinem Privatvermögen.
Muss ein Gründer sich selbst auch versichern?
Ja, sobald ein Lohn über eine eigene juristische Person (z. B. GmbH oder AG) bezogen wird, gilt der Gründer als Arbeitnehmer und untersteht der obligatorischen Unfallversicherung. Wer als Einzelunternehmer arbeitet, hat keine Versicherungspflicht. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, sich über eine private Unfallversicherung abzusichern.
Welche Versicherungen sind für Studenten mit eigener Firma besonders sinnvoll?
Neben der Unfallversicherung sind folgende Absicherungen empfehlenswert:
- Berufshaftpflichtversicherung bei beratenden oder dienstleistenden Tätigkeiten
- Sachversicherungen für betrieblich genutzte Geräte
- Rechtsschutzversicherung für potenzielle Streitigkeiten mit Kunden oder Vertragspartnern
- Taggeldversicherung zum Schutz gegen Einkommensausfälle bei Krankheit oder Unfall
Reicht die Grundversicherung aus oder braucht es zusätzliche Leistungen?
Die Grundversicherung deckt nur die gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Leistungen. Wer bei längerer Krankheit zusätzliche finanzielle Sicherheit wünscht, sollte eine Krankentaggeldversicherung prüfen.
Ab wann ist der Anschluss an eine Pensionskasse verpflichtend?
Sobald ein Gründer sich ein jährliches Gehalt von mehr als 22’050 Franken auszahlt (Stand 2025), ist der Anschluss an eine berufliche Vorsorgeeinrichtung (BVG) obligatorisch. Dies gilt nur bei juristischen Personen mit Anstellung und Lohnbezug.
Müssen Gründer Versicherer über den Unfallversicherungsschutz informieren?
Ja. Sobald die obligatorische Unfallversicherung über das Unternehmen abgeschlossen wurde, muss bei der Krankenversicherung der Unfalleinschluss entfernt werden. Der Versicherer muss darüber informiert werden, damit keine Doppelversic