Zürcher Zivil- und Strafgerichte

Die zwölf Zürcher Bezirksgerichte bilden zusammen mit dem Obergericht die Zürcher Zivil- und Strafgerichte. Diese behandeln erst- und zweitinstanzlich alle Verfahren aus dem Zivilrecht sowie Strafverfahren, die nicht bereits von den Staatsanwaltschaften rechtskräftig beurteilt wurden.

Bezirksgerichte



Die Bezirksgerichte urteilen als Einzel- und Kollegialgerichte in Zivil- und Strafsachen. Sie sind für eine Fülle von Aufgaben zuständig: Streitigkeiten aus Verträgen, Ehetrennungen und -scheidungen, Erbenermittlung und Testamentseröffnungen, Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren, Überprüfung der Haft bei Straftätern, Strafverfahren, die nicht durch ein Bussenverfahren erledigt werden können, und vieles mehr.

Die Einzelgerichte beurteilen Zivilprozesse mit Streitwerten bis zu 30'000 Franken und können in Strafprozessen bis zu zwölf Monate Freiheitsstrafe aussprechen. Bei höheren Streitwerten oder Strafen ist das Kollegialgericht zuständig, das jeweils mit drei Richterinnen oder Richtern tagt.

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Obergericht



Das Obergericht ist das grösste der drei obersten kantonalen Gerichte. Es besteht aus dem Obergerichtspräsidenten resp. der Obergerichtspräsidentin und voll- sowie teilamtlichen Mitgliedern, deren Anzahl – wie auch bei den Ersatzmitglieder – vom Kantonsrat festgelegt wird. Sie werden in ihrer Tätigkeit von je rund 140 juristischen und kaufmännischen Mitarbeitenden unterstützt. Das Obergericht ist zur Hauptsache Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen. Daneben behandelt es erstinstanzliche Zivilprozesse. Als Justizverwaltungsbehörde ist es für das Budget des Obergerichts, der Bezirksgerichte und der Notariate zuständig, überwacht die Zivil- und Strafgerichte des Kantons Zürich und beaufsichtigt – mittelbar oder unmittelbar – die Bezirksgerichte samt den angegliederten Gerichten und Behörden, die Notariate, die Grundbuch- und Konkursämter, die Gemeindeammann- und Betreibungsämter sowie die Friedensrichterämter.

Das Obergericht (Organigramm) besteht aus den Kammern, dem Handelsgericht und dem Zwangsmassnahmengericht. Unterstellt sind ihm ferner die Kommission für die Prüfung der Anwaltskandidaten, die Kommission für die Prüfung der Notariatsprüfungskandidaten, die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte im Kanton Zürich, die Prüfungskommission für Betreibungsbeamte, die Fachkommission für psychiatrische und psychologische Gutachten sowie die Fachgruppe/Zentralstelle Sprachdienstleistungen. In verschiedenen Bereichen kommt ihm die Kompetenz zu, Verordnungen und andere Rechtstexte zu erlassen.

In all seinen Funktionen bearbeitet das Obergericht jährlich gegen 10'000 Geschäfte, davon rund 5'000 Rechtsmittelverfahren.

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