Sie beraten die Verwaltung bei der Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes, informieren die Bevölkerung über ihre Rechte und Möglichkeiten in Bezug auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten und wirken mit bei Schlichtungsverfahren.
- Mitwirken bei der Bearbeitung von Schlichtungsanträgen, der Durchführung von Schlichtungsverfahren und beim Erlassen von Empfehlungen
- Beraten und Informieren der Öffentlichkeit und der Bundesverwaltung zum Öffentlichkeitsprinzip
- Begutachten von gesetzlichen Vorlagen
- Ausarbeiten von Rechtsgutachten
Für ergänzende Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Herr Reto Ammann, Leiter Direktionsbereich Öffentlichkeitsprinzip, Tel. 058 462 38 90
Stellenantritt: Nach Vereinbarung
Praktikumsdauer: Befristet auf 1 Jahr
Zulassung Hochschulpraktikum: Die Kriterien finden Sie hier.