Lebensqualität für heute und morgen.
Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zu einem wirksamen Vollzug des Umweltrechts.
- Verfassen von Stellungnahmen an Gerichte in deutscher Sprache
- Verfassen von Strafanzeigen im Bereich Umweltstrafrecht
- Rechtliche Beratung des Amtes, anderer Bundesstellen und von Kantonen, Gemeinden und Privaten
- Nach Bedarf Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Rechtserlassen aller Stufen sowie von Vollzugshilfen des Bundes
Praktikumsbeginn: 1. März 2019 oder nach Vereinbarung
Praktikumsdauer: 6 Monate
Zulassung zu einem Hochschulpraktikum: Der Studienabschluss liegt bei Stellenantritt weniger als 1 Jahr zurück Zulassungsbedingungen
Zulassung zu einem Hochschulpraktikum für angehende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Der Stellenantritt hat spätestens 24 Monate nach dem Masterabschluss zu erfolgen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Lars Birgelen, Stabschef Abteilung Recht, unter Tel. 058 462 78 76.