Migration bewegt
In diesem Praktikum erhalten Sie die Chance, sich mit verschiedenen Verfahren, die eine Verwaltungseinheit des SEM im Themenbereich Zulassung und Aufenthalt von ausländischen Personen durchführt, zu befassen.
- Durchführen von Einspracheverfahren im Visumbereich
- Bearbeiten von Gesuchen um Einreise- und Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken (Studierende) oder im Rahmen des Familiennachzugs und prüfen von ausländerrechtlichen Fernhaltemassnahmen
- Bearbeiten von Gesuchen um Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der Ehe
- Prüfen von Gesuchen um Aufenthaltsregelung für Sans-Papiers und Personen, die sich in einer persönlichen Härtefallsituation befinden
- Korrespondenz und Zusammenarbeit mit den kantonalen Migrationsbehörden und den Schweizer Vertretungen im Ausland
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für alle migrationsrechtlichen Belange in der Schweiz. Die Abteilung Zulassung Aufenthalt prüft die Gesuche um Einreise von ausländischen Staatsangehörigen (Visa) und mögliche Entfernungsmassnahmen (Wegweisungen, Einreise-verbote). Das SEM entscheidet zudem über die Zustimmung zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen (mit oder ohne Erwerbstätigkeit), berät die kantonalen Behörden in Migrationsfragen und überwacht die Anwendung der Bundesgesetzgebung im Migrationsbereich.
Zusätzliche Informationen
Das Praktikum kann spätestens ein Jahr nach dem letzten Studienabschluss (Bachelor oder Master) angetreten werden und ist auf 6 Monate beschränkt.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Frau Corinne Geuggis, Sektionschefin, Tel. +41 58 465 98 65 gerne zur Verfügung.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für alle migrationsrechtlichen Belange in der Schweiz. Die Abteilung Zulassung Aufenthalt prüft die Gesuche um Einreise von ausländischen Staatsangehörigen (Visa) und mögliche Entfernungsmassnahmen (Wegweisungen, Einreise-verbote). Das SEM entscheidet zudem über die Zustimmung zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen (mit oder ohne Erwerbstätigkeit), berät die kantonalen Behörden in Migrationsfragen und überwacht die Anwendung der Bundesgesetzgebung im Migrationsbereich.