Migration bewegt
Im Rahmen Ihres Praktikums (zu 50-70% für eine Dauer von 10 Monaten) bei der Sektion Arbeitskräfte Westschweiz und Tessin beteiligen Sie sich an der Anwendung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über Ausländer/-innen bezüglich der Zulassung von Drittstaatsangehörigen und an anderen Aufgaben der Sektion Arbeitskräfte Westschweiz und Tessin des Staatsekretariats für Migration SEM.
- Mitarbeiten bei der Bearbeitung von Gesuchen um Erteilung einer Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, die der Sektion zur Genehmigung vorgelegt werden
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Notizen und von Antworten auf parlamentarische Interventionen
- Zusammenarbeiten bei der Entwicklung und Umsetzung laufender Projekte
- Beantworten von Fragen von Unternehmen und Bürgern betreffend Aufenthalts - und Arbeitsbewilligungen
- Mitarbeiten bei der Erarbeitung von Stellungnahmen in Konsultationsverfahren und bei der Übersetzung von Texten
Zusätzliche Informationen
Der Abschluss des Studiums darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Paolo Pedrioli, Sektionschef, Tel. +41 58 462 28 28, gerne zur Verfügung.