Im Zentralen Sprachdienst des EJPD erhalten Sie Einblick in die Arbeitsweise der Sprachdienste der Bundesverwaltung sowie die Möglichkeit, sich in die Fachterminologie der Bereiche Justiz und Migration einzuarbeiten.
- Übersetzen fachlich anspruchsvoller Texte aus sämtlichen Themenbereichen des EJPD aus dem Deutschen und teilweise dem Französischen ins Italienische
Für die Zulassung zu einem Hochschulpraktikum bei der Bundesverwaltung darf Ihr letzter Studienabschluss (Master oder Dissertation) nicht mehr als ein Jahr zurückliegen.
Das Praktikum ist auf 12 Monate befristet.
Generalsekretariat EJPD, Personaldienst, 401-HSP ZSD, Schwanengasse 2, 3003 Bern.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Frau Eva Mazza Muschietti, +41 58 462 79 70, gerne zur Verfügung.