Anstellungsbedingungen

Als Mitarbeiter/in der Bundesverwaltung gestalten Sie mit Ihrem Fachwissen und Engagement die Schweizer Politik mit. Sie erleben einzigartige Arbeitsinhalte, ein mehrsprachiges Umfeld sowie stets neue Herausforderungen.

Doch nicht nur das. Die Bundesverwaltung als attraktive, wettbewerbsfähige und vorbildliche Arbeitgeberin bietet Ihnen auch fortschrittliche Anstellungsbedingungen und Lohnnebenleistungen.

Arbeitszeit

Flexible Arbeitszeitmodelle und Arbeitsformen ermöglichen Ihnen die Verwirklichung einer individuellen Lebensgestaltung und helfen mit, Beruf und Privatleben optimal zu vereinbaren.

Flexible ArbeitszeitmodelleFlexible Arbeitszeitmodelle Die Bundesverwaltung bietet Ihnen flexible Arbeitszeitformen. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 41.5 Stunden pro Woche bei mindestens fünf Wochen Ferien. Sie können allerdings zwischen verschiedenen Arbeitszeitmenus wählen.

  • Die Wochenarbeitszeit kann um eine oder zwei Stunden erhöht oder der Lohn um 2 oder 4 Prozent gesenkt werden. Eine um eine Stunde längere Wochenarbeitszeit oder 2 Prozent Lohnreduktion ergeben 5 zusätzliche Ausgleichstage.
  • Die Jahresarbeitszeit ermöglicht Flexibilität durch Abrechnung der Sollarbeitszeit über ein ganzes Jahr.
  • Die Vertrauensarbeitszeit erlaubt das Arbeiten ohne Zeiterfassung für Kader ab Lohnklasse 24.

Arbeitsformen
Das Jobsharing bietet, sofern es betrieblich möglich ist, das Aufteilen einer Funktion bzw. eines Arbeitspensums auf zwei Personen.

Die Bundesverwaltung fördert zudem die Teilzeitarbeit und das Arbeiten von zu Hause aus, falls die Arbeit dies erlaubt bzw. falls es betrieblich möglich ist.

Mit dem Sabbatical besteht zudem die Möglichkeit für eine Auszeit für Weiterbildungen, Reisen oder Neuorientierung.

Lohn und Vorsorge

Das Lohnsystem der Bundesverwaltung ist fair, flexibel und marktgerecht.

Die Löhne in der Bundesverwaltung sind transparent. Der Lohn ist abhängig von der funktionsrelevanten Ausbildung und der Berufs- bzw. Lebenserfahrung der Mitarbeitenden sowie der Lohnklasse. Die Lohnklasse wird aufgrund der

  • Aufgabe
  • Kompetenzen
  • Verantwortlichkeiten

des Stellenprofils festgelegt. Die Lohnklasse nennt den Höchstbetrag, der in der jeweiligen Funktion verdient werden kann.


Der Ortszuschlag ist ein Lohnbestandteil zum Ausgleich der Lebenshaltungskosten am jeweiligen Wohn- bzw. Arbeitsort.

Die Lohnentwicklung erfolgt aufgrund der Personalbeurteilung unter Berücksichtigung des Erreichens der gemeinsam definierten Ziele.

Besondere Einsätze und herausragende Leistungen können individuell mit Leistungsprämien honoriert werden.

Die Löhne werden in regelmässigen Abständen der Teuerung angepasst.

Mitarbeitende der Bundesverwaltung sind bei der Pensionskasse des Bundes PUBLICA versichert.

Aus- und Weiterbildung

Ihr berufliches Weiterkommen ist der Arbeitgeberin Bundesverwaltung wichtig.

Für Kader, Fachpersonen und Lernende steht ein attraktives Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramm mit bedarfsorientierten und praxisnahen Angeboten zur Verfügung.

Die Bundesverwaltung beteiligt sich nach Bedarf auch finanziell und/oder zeitlich an externen Aus- und Weiterbildungen.

Zusatzleistungen

Günstig reisen, verbilligt Sport treiben oder Ihren Verdienst zu Vorzugskonditionen anlegen: Bei der Bundesverwaltung profitieren Sie von attraktiven Angeboten und Lohnnebenleistungen in verschiedensten Bereichen.

Vereinbarkeit Beruf und Familie
Der Arbeitgeberin Bundesverwaltung ist es wichtig, dass ihre Mitarbeitenden Familie und Beruf optimal miteinander vereinbaren können. Die Bundesverwaltung bietet deshalb grosszügige Sozialleistungen an. In der familienergänzenden Kinderbetreuung nimmt die Bundesverwaltung eine Vorreiterrolle ein und beteiligt sich mit finanziellen Beiträgen an Kinderkrippen oder anderen Betreuungslösungen.

Personal- und Sozialberatung
In schwierigen Lebens- oder Arbeitssituationen stehen den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung zudem unabhängige Beratungsstellen zur Verfügung.

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